Ulrich Lerche
Rechtsanwalt seit 1992
Fachanwalt für Migrationsrecht
spezialisiert besonders in den Bereichen des Aufenthaltsrechts mit den Schwerpunkten Familiennachzug, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsbeendigung und Freizügigkeit/EU sowie des Asyl- und Flüchtlingsrechts einschließlich Abschiebungsverboten, insbesondere in Bezug auf afrikanische Länder.
Darüber hinaus Bearbeitung des Staatsangehörigkeitsrechts (insb. Einbürgerungen) und Tätigkeit als Strafverteidiger in Strafverfahren mit migrationsrechtlichem Bezug.
Rechtsanwalt Lerche ist Mitglied des RAV (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.), der sich insb. für Demokratie und Menschenrechte einsetzt.
Er berät auch in den Sprachen Französisch und Englisch.

Rechtsgebiete
Aufenthaltsrecht
- Visumverfahren (Familiennachzug, Studium, Erwerbstätigkeit, Besuch)
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Freizügigkeit EU
- Duldung (auch Ausbildungsduldung)
- Arbeitserlaubnis
- Wohnsitzauflagen
- Reiseausweise für Ausländer
- Passbeschaffung/Mitwirkungspflichten
- Sozialleistungen für Migranten
- Verhinderung von Abschiebung
- Härtefallanträge
Asylrecht
- Asylverfahren
- Dublin-Verfahren
- Flüchtlingsanerkennung
- Subsidiärer Schutz
- Abschiebungsverbote
- Familienasyl
- Unbegleitete Minderjährige
- Umverteilung
- Widerrufsverfahren
Staatsangehörigkeitsrecht
- Einbürgerung
- Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt
- Identitätsklärung
- Verlust der Staatsangehörigkeit
- Staatenlosigkeit
Strafrecht
- Strafsachen mit migrationsrechtlichem Bezug